Ab dem 01.01.2007 wurde die Benutzung von orthopädischem Fußschutz durch Einführung der neuen Berufsgenossenschafltichen Regel BGR 191 neu festgelegt. Dies betrifft Arbeitnehmer, die orthopädische Änderungen (Zurichtung) an industriell gefertigten Arbeitssicherheitschuhen, oder orthopädische Fußeinlagen, oder handwerklich gefertigte orthopädische Maß-Arbeitssicherheitsschuhe benötigen. Nach der aktuellen BGR 191 erlischt die Baumusterprüfung der Arbeitssicherheitsschuhe wenn in diese andere Fußeinlagen eingelegt oder Veränderungen/Zurichtungen an diesen Schuhen vorgenommen werden ohne dass hierfür eine entsprechende Baumusterprüf-Bescheinigung vorliegt. Bei Nichteinhaltng dieser Vorschriften sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer gegebenfalls haftbar. Wir bieten Ihnen ein komplettes Konzept rund um den orthopädischen Fußschutz das alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Selbstverständlich kümmern wir uns auf Wunsch um die Abrechnung der entstehenden Mehrkosten beim zuständigen Kostenträger. Gerne stehen wir Ihnen auch gerne für telefonische Rückfragen unter der Tel.Nr. 0931 54139 zur Verfügung. Arbeitssicherheitsschuhe mit orthopädischer Anpassung