Ab dem 01.01.2007 wurde die Benutzung von orthopädischem Fußschutz durch Einführung der neuen
Berufsgenossenschafltichen Regel BGR 191 neu festgelegt.
Dies betrifft Arbeitnehmer, die
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orthopädische Änderungen (Zurichtung) an industriell gefertigten Arbeitssicherheitschuhen, oder
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orthopädische Fußeinlagen, oder
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handwerklich gefertigte orthopädische Maß-Arbeitssicherheitsschuhe
benötigen. Nach der aktuellen BGR 191 erlischt die Baumusterprüfung der Arbeitssicherheitsschuhe
wenn in diese andere Fußeinlagen eingelegt oder Veränderungen/Zurichtungen an diesen Schuhen
vorgenommen werden ohne dass hierfür eine entsprechende Baumusterprüf-Bescheinigung vorliegt.
Bei Nichteinhaltng dieser Vorschriften sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer gegebenfalls haftbar.
Wir bieten Ihnen ein komplettes Konzept rund um den orthopädischen Fußschutz das alle gesetzlichen
Anforderungen erfüllt.
Selbstverständlich kümmern wir uns auf Wunsch um die Abrechnung der entstehenden Mehrkosten
beim zuständigen Kostenträger.
Gerne stehen wir Ihnen auch gerne für telefonische Rückfragen unter der Tel.Nr. 0931 54139
zur Verfügung.
Arbeitssicherheitsschuhe mit orthopädischer Anpassung