Antragstellung DGUV Regel 112 - 191
Folgende Unterlagen werden für die Antragsstellung DGUV Regel 112 -119 für orthopädische Einlagen oder Veränderungen an konfektionerten Sicherheitsschuhen / Arbeitsschuhen benötigt:
Vom Versicherten:
•Antrag auf Leistungen zur Teilhabe (G0100)
•Anlage zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (G0133)
Wichtig: Bei Antragsstellung muss der Antragssteller als Grundvoraussetzung 15 versicherungspflichtige Jahre nachweisen können. Die Deutsche Rentenversicherung Bayern übernimmt nur die Kosten für die orthopädischen Einlagen/Umarbeitungen am Sicherheitsschuh. Die Kosten für die zur Veränderung zugelassen Sicherheitsschuhe nach DGUV Regel 112 – 119 hat der Arbeitgeber im Rahmen der PSA zu übernehmen.
Vom Arbeitgeber:
•Zusatzfragebogen Technische Arbeitshilfe (G0134)
Bei einem Folgeantrag ist dieses Formular nur dann erforderlich, wenn der Versicherte den Arbeitgeber gewechselt hat.
Vom Orthopädie-Schuhtechniker:
•Kostenvoranschlag mit vollständigen Versichertendaten und Bezeichnung der vorzunehmenden Leistungen.
Vom Facharzt für Orthopädie:
•Ärztlicher Befundbericht (GXA 705)
Falls Sie es wünschen reichen wir die vollständigen Unterlagen gerne für Sie zur weiteren Bearbeitung bei der Deutschen Rentenversicherung ein.

Folgende Versorgungen sind für Arbeits-Sicherheitsschuhe möglich:
- Orth. Einlagen
- Schuherhöhung
- Abrollsohlen
- Schmetterlingsrollen
- Außen/Innenranderhöhungen
- Haglundfersen Ausschnitt