Antragstellung DGUV Regel 112 - 191

Folgende Unterlagen werden für die Antragsstellung DGUV Regel 112 -119 für orthopädische Einlagen oder Veränderungen an konfektionerten Sicherheitsschuhen / Arbeitsschuhen benötigt:

Vom Versicherten:
•Antrag auf Leistungen zur Teilhabe (G0100)

•Anlage zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (G0133)

Wichtig: Bei Antragsstellung muss der Antragssteller als Grundvoraussetzung 15 versicherungspflichtige Jahre nachweisen können. Die Deutsche Rentenversicherung Bayern übernimmt nur die Kosten für die orthopädischen Einlagen/Umarbeitungen am Sicherheitsschuh. Die Kosten für die zur Veränderung zugelassen Sicherheitsschuhe nach DGUV Regel 112 – 119 hat der Arbeitgeber im Rahmen der PSA zu übernehmen.

Vom Arbeitgeber:
•Zusatzfragebogen Technische Arbeitshilfe (G0134)
Bei einem Folgeantrag ist dieses Formular nur dann erforderlich, wenn der Versicherte den Arbeitgeber gewechselt hat.

Vom Orthopädie-Schuhtechniker:
•Kostenvoranschlag mit vollständigen Versichertendaten und Bezeichnung der vorzunehmenden Leistungen.

Vom Facharzt für Orthopädie:
•Ärztlicher Befundbericht (GXA 705)

Falls Sie es wünschen reichen wir die vollständigen Unterlagen gerne für Sie zur weiteren Bearbeitung bei der Deutschen Rentenversicherung ein.

Arbeitssicherheitsschuhe mit orthopädischer Anpassung Uvex

Folgende Versorgungen sind für Arbeits-Sicherheitsschuhe möglich:

  • Orth. Einlagen
  • Schuherhöhung
  • Abrollsohlen
  • Schmetterlingsrollen
  • Außen/Innenranderhöhungen
  • Haglundfersen Ausschnitt