Das Diabetische Fußsyndrom (DFS) kann in Verbindung mit der Erkrankung an Diabetes mellitus, insbesondere bei Patienten mit Diabetes Typ 2, auftreten.

Als eine vorbeugende Maßnahme, vor allem bei Patienten mit eingeschränkten Empfindungen und Durchblutungsstörungen, können mit der diabetischen Fußbettung durch orthopädische Maßschuhe, Diabetes Therapieschuhe sowie durch geeignete Konfektionsschuhe für Diabetiker positive Ergebnisse erzielt werden. Ebenso bewährt haben sich diese orthopädischen Hilfsmittel als Präventivmaßnahme zur aktiven Vorbeugung von Spätfolgen des Diabetischen Fußsyndroms.

diabetsiches Fußsyndrom

Durch Diabetes Therapieschuhe mit speziellen Diabetes adaptierte Fußbettungen oder individuell angefertigte Maßschuhe kann eine therapiegerechte Versorgung erzielt und der Druck unter der Fußsohle verringert werden.

Dies fördert und unterstützt die Mobilität der Patienten. Wir fertigen diabetes adaptierte Fußbettungen sowie Diabetes Therapieschuhe entsprechend der Verordnung des Arztes und Sie erhalten bei uns ein individuell angepasstes Hilfmittel nach den Richtlinien der Krankenkassen. Bei diabetes adaptierten Maßschuhe verwenden wir ausschließlich hochwertige, hydrophobierte und schadstoffgeprüfte Leder sowie spezielle und für Diabetiker geeignete Innenfutter. Bei vorhanden Fußdeformitäten oder auch bei kleinen Wunden gehen Sie unbedingt immer zuerst zum Arzt um eine Verschlimmerung beziehungsweise Folgeschäden zu vermeiden. Sind noch keine Fußveränderungen vorhanden beraten wir Sie gerne was Sie vorbeugend tun können um Ihre Füße gesund zu erhalten. Damit wir Sie individuell und ausführlich beraten können bitten wir Sie mit uns telefonisch unter der Tel.Nr. 0931 54139 einen Beratungstermin zu vereinbaren.

Was kosten Diabetes Therapieschuhe mit diabetes adaptierten Fußbettungen?

Das Spezial-Schuhwerk zählt als Hilfsmittel und stellt damit eine Kassenleistung dar. Dadurch müssen Sie lediglich wenn der Kostenvoranschlag seitens der Krankenkasse genehmigt wurde einen Eigenanteil für Straßenschuhe von 76 € + ggf. gesetzliche Zuzahlung 10 € leisten. ( bei Hausschuhen 40 € + ggf. gesetzliche Zuzahlung 10 €

Bei einer Erstversorgung haben Sie ein Anspruch auf

  • – zwei Paar Straßenschuhe und
  • – ein Paar Hausschuhe.

Danach stehen Ihnen pro Jahr ein Paar Straßenschuhe und alle zwei Jahre neue Hausschuhe zu.